Rund ein Drittel der Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt sind nicht mit der Straßenverkehrsordnung kompatibel. Das ergab eine Untersuchung des „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG). Laut Code de la Route dürften Parkplätze nur in einem Mindestabstand von fünf Metern zu Fußgänger*innen- oder Radüberwegen angelegt werden. Zwischen Juni und August 2021 haben Freiwillige des ZUG mittels einer App Luftbilder sämtlicher Zebrastreifen in Luxemburg-Stadt ausgewertet.